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11.4. 2022

Europäische Kommission verbietet Verwendung von Sulfoxaflor-Insektiziden im Freien

Europäische Kommission verbietet Verwendung von Sulfoxaflor-Insektiziden im Freien

Die Europäische Kommission wird den Einsatz des insektiziden Wirkstoffs Sulfoxaflor im Freiland verbieten. Diese Entscheidung stützt sich auf mehrere kürzlich veröffentlichte wissenschaftliche Studien, in denen verschiedene negative Auswirkungen von Sulfoxaflor-Insektiziden auf Hummeln und Bienen festgestellt wurden.

«Schädliche chemische Pestizide werden entweder verboten oder ihre Verwendung wird eingeschränkt», erklärte EU-Gesundheitskommissarin Dr. Stella Kyriakides. Wissenschaftliche Schlussfolgerungen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zeigten, dass die Verwendung von Sulfoxaflor im Freien für Hummeln und Solitärbienen schädlich sein könne.

Sulfoxaflor ist ein Wirkstoff, der - ähnlich wie die für die Freilandanwendung verbotene Wirkstoffgruppe der Neonikotinoide - bestimmte Rezeptoren (nikotinische Acetylcholinrezeptoren; nAChR) der Nervenenzellen von Insekten blockiert und so die Weiterleitung von Nervenreizen stört.

Der Bienenforscher Dr. Michael Eyer, begrüsst diesen EU-Entscheid und hat eine Stellungnahme  zur bestäuberschädigenden Wirkung von Sulfoxaflor verfasst. In der Schweiz ist der Wirkstoff Sulfoxaflor gemäss PSMV, Anhang 1, nach wie vor erlaubt,  es sind jedoch bis jetzt keine Sulfoxaflor-Produkte zugelassen.

>> Stellungnahme Sulfoxaflor