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Bundesrat erlässt strengere Bestimmungen für die Ausfuhr von Pflanzenschutzmitteln
Der Bundesratsbeschluss ist ein positiver Schritt im Kampf gegen hochgefährliche Pestizide. Für Atrazin, Diafenthiuron, Methidathion, Paraquat und Profenofos, welche bereits in der Schweiz verboten sind, heisst dies ab 2021, dass sie nicht mehr ins Ausland verkauft werden dürfen. Des Weiteren wird die Ausfuhr für 100 weitere Pestizide erschwert. Diese dürfen in Zukunft nur noch mit der Bewilligung des Einfuhrlandes aus der Schweiz exportiert werden.