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14.10. 2020

Bundesrat erlässt strengere Bestimmungen für die Ausfuhr von Pflanzenschutzmitteln

Bundesrat erlässt strengere Bestimmungen für die Ausfuhr von Pflanzenschutzmitteln

Der Bundesratsbeschluss ist ein positiver Schritt im Kampf gegen hochgefährliche Pestizide.  Für Atrazin, Diafenthiuron, Methidathion, Paraquat und Profenofos, welche bereits in der Schweiz verboten sind, heisst dies ab 2021, dass sie nicht mehr ins Ausland verkauft werden dürfen. Des Weiteren wird die Ausfuhr für 100 weitere Pestizide erschwert. Diese dürfen in Zukunft nur noch mit der Bewilligung des Einfuhrlandes aus der Schweiz exportiert werden.

Mit diesem Beschluss nimmt die Schweiz als Produktionsstandort vieler Agrochemie-Konzerne ihre Verantwortung gegenüber Mensch und Umwelt wahr. Die Frage stellt sich bloss, wie viele Länder die Bewilligung für die 100 Pestizide erteilen werden. Bleibt zu hoffen, dass auch ausländische Regierungen das grosse Gefahrenpotenzial von Pestiziden erkennen.

>> Bundesratsbeschluss vom 14. Oktober 2020