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BEITRAG 18.8. 2018

Anwendungsverbot von Herbiziden im Siedlungsraum

Anwendungsverbot von Herbiziden im Siedlungsraum

In der Schweiz gilt zum Schutz der Gewässer seit 2001 ein generelles Anwendungsverbot für Herbizide auf Strassen, Wegen, Plätzen, Terrassen und Dächern, da die giftigen Substanzen von dort leicht in die Gewässer gelangen. Das Herbizidverbot gilt generell für alle: Private, GärtnerInnen, Unterhaltsdienste, Gemeinden und Kantone. Die Chemikalien-Risiko-Reduktionsverordnung regelt diesen Verbot im Anhang 2.5. Das Problem: fast niemand weiss es!

In einem Beitrag des SRF-Konsumentenmagazin «Espresso» wird darauf hingewiesen, dass der Fachhandel dieses Verbot nicht kennt und umsetzt. Dies kann auch persönlich Folgen haben, wie der Bericht im Fall einer Abwartin einer Einfamilienhaussiedlung aufzeigt. Sie wurde -zu Recht- von der Staatsanwaltschaft zu einer bedingten Geldstrafe von 3000 Franken und einer Busse von 600 Franken verurteilt.

Schätzungsweise 10 bis 15 Prozent  der in der Schweiz verwendeten Pflanzenschutzmittel-Mengen gelangen durch Hobbyanwender in die Umwelt. Vision Landwirtschaft fordert darum, den Verkauf und die Verwendung von Pestiziden im Siedlungs-, Park-, und Gartenbereich auf jene Pflanzenschutzmittel einzuschränken, die als harmlos für die Umwelt gelten. Eine solche Positivliste gibt zum Beispiel die Stadt Zürich heraus.