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NEWSLETTER / 7.5. 2019

Trinkwasserinitiative: Falschinformationen von Bundesrat und Hochschule

Trinkwasserinitiative: Falschinformationen von Bundesrat und Hochschule

Ein heute publiziertes Rechtsgutachten ist brisant. Es kommt zum Schluss, dass der Bundesrat in seiner Botschaft zur Trinkwasserinitiative (TWI) tendenziös und fehlerhaft Stellung bezogen habe, zum Nachteil der Initiative. Die Fehlinformationen ziehen bereits weitere Kreise. Die landwirtschaftliche Fachhochschule HAFL publizierte heute für die Anti-TWI-Kampagne des Bauernverbandes eine Studie, die auf den Fehlinterpretationen des Bundesrates aufbaut. Ein stossendes Beispiel dafür, wie sich Bundesbehörden und Wissenschaft von der Agrarlobby für eine Gängelung des Stimmbürgers einspannen lassen. 

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(VL) Mit seiner Botschaft zur Trinkwasserinitiative hat der Bundesrat im letzten Dezember weitherum Kopfschütteln ausgelöst. Der Initiativtext wurde darin so extrem einseitig ausgelegt, dass selbst die Initianten feststellten, das ginge viel weiter als ihre eigenen Vorstellungen. Natürlich stand hinter der rigiden Auslegung Kalkül. So konnte der Bundesrat schlussfolgern, „die Initiative hätte weitreichende, schädliche Folgen für die Schweizer Landwirtschaft und Ernährungssicherheit“ und sei damit unter allen Umständen abzulehnen. Vision Landwirtschaft bezeichnete damals die bundesrätliche Botschaft als faktenfreie Angstmacherei.

Bundesrat führt Stimmbürger in die Irre

Dass der Bundesrat Initiativen vor der Abstimmung eher eng und nach der Abstimmung eher weit auslegt, ist nicht neu. Nun kommt ein Rechtsgutachten aber zum Schluss, dass der Bundesrat den Initiativtext der TWI in seiner Botschaft nicht nur tendenziös, sondern gar in rechtlich unzulässiger Weise zu rigide ausgelegt hat. Gemäss den ausführlichen juristischen Analysen lässt der Initiativtext dem Parlament wesentliche Spielräume bei der Umsetzung offen. Diese können grundsätzlich so genutzt werden, dass negative Auswirkungen auf die Landwirtschaft weitgehend vermieden werden können.

Zusätzliche Brisanz bekommt das Gutachten, das vom Verband Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute VSA und vom Schweizerischen Fischereiverband SFV gemeinsam in Auftrag gegeben wurde, durch ein aktuelles Bundesgerichtsurteil. Am 10. April bezichtigte es den Bundesrat im Vorfeld der Abstimmung zur Heiratsstrafe-Initiative gravierender fehlerhafter Informationen, so dass es zum ersten Mal eine Volksabstimmung annullierte. Auch im Falle der TWI dürften die bundesrätlichen Fehlinformationen die Öffentlichkeit und vielleicht auch die Gerichte in den nächsten Monaten noch etwas beschäftigen.

Eine Hochschule verirrt sich in die Niederungen der Politik

Die fragwürdige Botschaft des Bundesrates zur TWI zieht bereits weitere Kreise. Ebenfalls heute publizierte die Fachhochschule für Landwirtschaft HAFL in Zollikofen eine Studie, die kritiklos und wider besseres Wissen auf den irreführenden Annahmen des Bundesrates aufbaut und darüber hinaus weitere tendenziöse und fehlerhafte Annahmen unterlegt, um die Auswirkungen auf die Landwirtschaft möglichst negativ darzustellen.

Die Studie wurde vom Schweizerischen Bauernverband (SBV) in Auftrag gegeben, als Teil einer millionenschweren Kampagne gegen die Trinkwasserinitiative. Der Bauernverband hat auch inhaltlich gleich selber an der Studie mitgewirkt. So stammt die Auswahl der Landwirtschaftsbetriebe, anhand derer die Auswirkungen der Initiative berechnet wurden, vom Bauernverband. Es sind überdurchschnittlich intensiv produzierende Betriebe, die unterdurchschnittliche Umweltleistungen erbringen und damit von der Initiative viel stärker betroffen wären als durchschnittliche Betriebe. Damit erscheinen die Auswirkungen der TWI dramatischer als bei einer ausgewogenen Betriebsauswahl.

Offenbar war es der HAFL dann doch nicht ganz wohl mit dieser Betriebsauswahl. „Es ist wichtig zu präzisieren, dass die elf ausgewählten Betriebe nicht für die Schweizer Landwirtschaft repräsentativ sind. Folglich können die Ergebnisse unter keinen Umständen verallgemeinert werden“, schreiben die AutorInnen einleitend.

Damit stellt die HAFL die Brauchbarkeit ihrer Studie gleich selber in Frage. Dennoch hat sie die Studie veröffentlicht, und gleichwohl werden in der Publikation weitreichende Schlussfolgerungen gezogen.

So negativ wie möglich

Abgesehen von der tendenziösen Auswahl der Fallbetriebe und einer rechtlich unhaltbar restriktiven Auslegung der Initiative hat die Studie der HAFL weitere gravierende Schwächen. So wurden mögliche Ertragsverluste zu hoch angesetzt und ohne ersichtliche Grundlage eine Reduktion des Direktzahlungsbudgets unterstellt (s. Kästchen 1). Alle Fehler zielen in dieselbe Richtung: Sie stellen die Initiative so dar, dass möglichst negative Auswirkungen auf die Landwirtschaft resultieren.

Es gibt in der Studie aber auch ein paar – allerdings bereits weitgehend bekannte – Erkenntnisse, die von den fehlerhaften Annahmen und Berechnungen nicht betroffen sind. Für besonders intensiv wirtschaftende Betriebe mit Ackerbau und Spezialkulturen sowie solche mit hohen Futtermittelzukäufen ist die TWI eine besondere Herausforderung (s. Kästchen 2). Diese Wirkung entspricht jedoch genau der Absicht der Initianten, nämlich umweltschädigende Betriebsformen nicht mehr weiter mit Staatsgeldern zu fördern und stattdessen nachhaltige, auf einem standortangepassten Niveau wirtschaftende Höfe besser zu unterstützen.      

Es bleibt schleierhaft, warum eine renommierte Fachhochschule sich am Gängelband des Bauernverbandes in die Niederungen der Politik ziehen lässt mit einer dermassen fragwürdigen Studie. Die Gegner der TWI haben offenbar solchen Respekt vor der Initiative, dass sie nicht daran glauben, der Initiative mit fairen, sachlichen Mitteln beizukommen. Sowohl Bundesrat wie Hochschule gehen mit ihren irreführenden Informationen ein hohes Risiko ein und setzen ihr wichtigstes Kapital aufs Spiel: ihre Glaubwürdigkeit.

Eine Anfrage an die HAFL, die Berechnungen mit angepassten, realitätsnahen Annahmen und einer repräsentativen Betriebsauswahl im Auftrag von Vision Landwirtschaft durchzuführen, hat die Hochschule übrigens abgelehnt.

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Kästchen 1Wo die HAFL-Studie daneben liegt  

Kästchen 2Was die HAFL-Studie an Erkenntnissen bringt 



Weiterführende Dokumente
:

Rechtsgutachten von VSA und SFV

HAFL-Studie

Botschaft des Bundesrates zur Trinkwasserinitiative