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VISION LANDWIRTSCHAFT / NEWSLETTER 17.2. 2016

Landwirtschaftlicher Zahlungsrahmen 2018-21 braucht Korrekturen

Mit den landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen steuert der Bund die Grobverteilung der Agrarausgaben. Am 18. Februar endet die Vernehmlassungsfrist zu den Zahlungsrahmen 2018-21. Vision Landwirtschaft lehnt die vom Bundesrat vorgeschlagene Kürzung bei den leistungsorientierten Direktzahlungen strikte ab und fordert stattdessen eine Kürzung und weitgehende Umlagerung der ineffizienten und kontraproduktiven „Versorgungssicherheitsbeiträge“.

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(VL) Dass auch die Landwirtschaft in den kommenden Jahren ihren Beitrag zu den unvermeidlichen Budgetkürzungen leisten muss, kann angesichts der voraussichtlich dramatisch sinkenden Einnahmen der Bundeskasse kaum ernsthaft infrage gestellt werden. Wenn aber Kürzungen unumgänglich sind, dann müssen sie dort erfolgen, wo kein Schaden angerichtet wird und wo bestehende Ineffizienzen behoben werden können. Dies ist im jetzigen Vorschlag des Bundesrates zu den Zahlungsrahmen 2018-21 noch nicht der Fall. Vision Landwirtschaft fordert drei Korrekturen:

1. Keine Kürzung bei den Leistungsprogrammen

Die vom Bundesrat vorgeschlagenen Kürzungen von je 20 Mio. Franken bei den Beiträgen für Leistungen zugunsten der Biodiversität sowie der Landschaftsqualität lehnen wir aus folgenden Gründen strikte ab:

  • Die Bewirtschafter sind sowohl im Bereich Biodiversität wie im Bereich Landschaftsqualität mehrjährige Verträge bzw. Verpflichtungen eingegangen. Diese sind gegenseitig bindend, also sowohl vom Bewirtschafter wie vom Staat einzuhalten. Eine Kürzung der Beitragshöhen bei laufender Verpflichtungsperiode verstösst gegen Treu und Glauben und ist damit auch ordnungspolitisch inakzeptabel.
  • Die parlamentarischen Beschlüsse zur Agrarreform 2014-17 sahen deutlich höhere Beiträge für die Landschaftsqualität (LQ) vor, als sie heute vom Bund zur Verfügung gestellt werden: Aufgrund der grossen Nachfrage und einer zu geringen Alimentierung bei der Mittelverteilung wurden die Beiträge bis 2017 von maximal 360 Fr./ha auf 120 Fr./ha gekürzt. Ab 2018 sollte die Kürzung wieder aufgehoben werden. Dieses Versprechen ist einzuhalten. Zahlreiche Projekte haben ihre Massnahmen auf dieser Basis festgelegt. Es braucht also mehr und nicht weniger Mittel für die Landschaftsqualität. Diese kommen vor allem auch dem Berggebiet zugute, wo besondere Leistungen wie Trockenmauern oder der Verzicht auf eine aufwändige Erschliessung mit Teerstrassen abgegolten werden. Die Massnahmen wurden von den kantonalen Behörden, den Bauernverbänden und weiteren Organisationen in einem partizipativen Prozess sorgfältig erarbeitet.
  • Eine Kürzung bei den Leistungsbeiträgen Biodiversität (BFF) und Landschafsqualität (LQ) widerspricht den agrarpolitischen Zielsetzungen, bestehen doch sowohl bei der Biodiversität wie bei der Landschaftsqualität klare Ziellücken. Auch im erläuternden Bericht des Bundesrates wurden diese Defizite plausibel dargestellt. Mit Kürzungen bei den Leistungsbeiträgen würde der Bundesrat seine eigene Beurteilung negieren.
  • Eine Kürzung der BFF- und LQ-Beiträge würde das Berggebiet weit überproportional treffen, wo bereits jetzt pro eingesetzter Arbeitskraft viel weniger Direktzahlungen ausgerichtet werden und die landwirtschaftlichen Einkommen deutlich tiefer liegen als in den Gunstlagen. Damit würde der Bundesrat auch diesbezüglich expliziten Zielen der AP 2014-17 zuwiderhandeln.
  • Eine Kürzung bei den Leistungsbeiträgen ist schliesslich auch deshalb abzulehnen, weil es genügend andere Direktzahlungskategorien gibt, die sich als ineffizient oder kontraproduktiv erwiesen haben und sich für Kürzungen geradezu anbieten.

2. „Versorgungssicherheitsbeiträge“ kürzen

Zu den nicht zielführenden Zahlungen, wo Kürzungen sich anbieten, gehört insbesondere der Basisbeitrag der „Versorgungssicherheitsbeiträge“. Dieser pauschale Flächenbeitrag stellt mit rund einer Milliarde Franken jährlich den weitaus grössten Posten der Direktzahlungen dar. Die „Versorgungssicherheitsbeiträge“ wurden bis heute vom Bundesrat nie sachlich begründet auch nie auf ihre potenzielle oder reale Wirkung hin evaluiert. Ein politischer Vorstoss von Kathrin Bertschy, GLP, welcher eine längst fällige Wirkungsanalyse forderte, wurde von Nationalrat und Fast-Bauernverbandspräsident Andreas Aebi (SVP) blockiert.
Die Angst vor Transparenz ist nicht ganz unbegründet. Verschiedene Untersuchungen weisen nämlich bereits heute darauf hin, dass die „Versorgungssicherheitsbeiträge“ so gut wie nichts mit der Versorgungssicherheit zu tun haben, sondern der Ernährungssicherheit und der bäuerlichen Landwirtschaft mehr schaden als nützen (siehe Faktenblatt Vision Landwirtschaft Nr. 5 ). So treiben diese Beiträge die Pachtzinsen in die Höhe und geben unerwünschte Anreize zu einer nicht marktorientierten und zugleich ökologisch nachteiligen Intensivierung der Produktion.

3. Umlagerung der „Versorgungssicherheitsbeiträge“ zu den Leistungsprogrammen

Die „Versorgungssicherheitsbeiträge“ bieten sich auch unabhängig von Sparverpflichtungen dringend für eine Umlagerung in Leistungsprogramme an, um die agrarpolitischen Ziele besser zu erreichen und die mangelhafte Effizienz der staatlichen Ausgaben für die Landwirtschaft zu verbessern. Insbesondere ein Ausbau der Instrumente der Produktionssystem- und Ressourceneffizienzbeiträge bietet vielfältige Potenziale für ökologische und ökonomische Verbesserungen der Schweizer Landwirtschaft.

Weitere Forderungen von Vision Landwirtschaft für die Zahlungsrahmen ab 2018 sind:

  • Lockerung der Abstufung der Direktzahlungen nach Fläche rückgängig machen.
  • Obergrenzen von 150‘000 Fr. Direktzahlungen pro Betrieb einführen und Einkommensobergrenze von 120'000 Fr. wieder einführen.
  • Korrekte Bemessung und Erhöhung Steillagenbeitrag.

Details zu den genannten Forderungen finden Sie in der Stellungnahme von Vision Landwirtschaft.