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14.4. 2022

Medienmitteilung zum Verordnungspaket des Bundesrates: Viel Verpackung mit wenig Inhalt.

Zaghafter Schritt in die richtige Richtung

Der Bundesrat hat am 13. April 2022 das erste Verordnungspaket für sauberes Trinkwasser und eine nachhaltigere Landwirtschaft verabschiedet. Im Grundsatz ist das ein positiver Entscheid und ein erster, aber zaghafter Schritt in die richtige Richtung. Aber: Es ist viel Verpackung und zu wenig Inhalt drin.

Pestizide:
Die parlamentarische Initiative 19475 "Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren" hatte zum Hauptziel, die mit dem Einsatz von Pestiziden verbundenen Risiken bis 2027 um 50 Prozent zu reduzieren. Die nun verabschiedeten Massnahmen gehen aber viel zu wenig weit. Wirkstoffe mit erhöhten Risikopotenzialen werden nur dann verboten, wenn keine Alternativen, d.h. Wirkstoffe mit tieferem Risikopotenzial, möglich sind. Mit dem Ersatz eines schädlichen Wirkstoffes durch einen anderen, nicht umfassend überprüfter Wirkstoff, wird das Kernproblem bei den Pestiziden aber nicht gelöst. Es braucht dringend Verbesserungen bei den Zulassungsverfahren der Pestizide, denn nach wie vor werden Risiken wie Langezeit-Auswirkungen, Cocktaileffekte, Schwächung von Ökosystemdienstleistungen, etc. ungenügend überprüft.

Stickstoff:
Ein weiteres Ziel der parlamentarischen Initiative bestand darin, die Nährstoffverluste bis 2030 zu reduzieren. Die Abschaffung der Toleranzgrenze von 10 Prozent bei der Berechnung der Düngerbilanz ist zu begrüssen. Aber auch sie ist nur ein erster Schritt zur Behebung der Nährstoffüberschüsse, die durch zu hohe Tierbestände verursacht sind.  
Damit die Stickstoffverschmutzung in der Umwelt gesenkt werden kann, braucht es ein Umdenken in der gesamten Gesellschaft. Die Landwirt:innen, welche ihre Produktion auf die Nachhaltigkeit ausrichten, müssen für ihre Lebensmittel auch faire Preise erzielen können. Hier braucht es auch in der Ernährungswirtschaft grundlegende Veränderungen.

Biodiversität:
Um die grossen Probleme der laufend abnehmenden Artenvielfalt zu lösen und die natürlichen Ressourcen zu schützen, sind unsere Anbausysteme agrarökologisch zu optimieren. Dazu braucht es gemäss wissenschaftlichen Erkenntnissen mind. 5% qualitativ hochwertige Biodiversitätsförderflächen im Ackerland. Mit den 3.5% Bio auf Ackerland lässt sich aber die biologische Vielfalt im Ackerland nicht fördern, zumal nun neu auch wenig wirksame Massnahmen (wie z.B. Getreide "in weiter Reihe" mit Pestizid- und Düngereinsatz) anrechenbar sein sollen.  
Die neuen Bundesanforderungen reichen nicht aus, die schädlichen Auswirkungen der heutigen Intensivlandwirtschaft auf die Umwelt deutlich zu reduzieren. Die gesamte Land- und Ernährungswirtschaft inkl. Politik ist deshalb gefordert, weitere Schritte in Richtung glaubwürdige und wirksame Nachhaltigkeitsleistungen zu entwickeln. Krisensituationen sind immer eine Chance, die Ursachen der Probleme anzugehen. Dass sich mit Symptombekämpfung die grundlegenden Fragen unserer Wirtschaftsweise nicht lösen lassen, wird immer offensichtlicher. Es braucht also mehr Mut für konsequente Reformen in der gesamte Land- und Ernährungswirtschaft.  

 

Kontakt:  

Laura Spring, Geschäftsführerin Vision Landwirtschaft; laura.spring@visionlandwirtschaft.ch Telefon: +041 43 540 83 35