Weniger Bundesgeld für Biodiversität – mit diesem Vorschlag bricht der Bund ein Versprechen
Der Bundesrat hat ein Sparpaket geschnürt, damit die Schuldenbremse eingehalten werden kann, da die Ausgaben schneller steigen als die Einnahmen. Gespart wird in allen Bereichen, auch bei der Landwirtschaft. So sollen die Beihilfen Viehwirtschaft gestrichen und die Biodiversitätsförderung zu einem grösseren Anteil von den Kantonen bezahlt werden. Mit dem Vorschlag im Bereich Biodiversität wird jedoch mehr gespart als vorgegeben. Der «zu viel» gesparte Betrag wird für andere Direktzahlungen verwendet. Ein Vorgehen, das stossend ist.
Text: Ralph Hablützel Fotos: Vision Landwirtschaft
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(VL) Ab 2028 will der Bund nur noch höchstens 50 Prozent der Beiträge für regionale Biodiversität und Landschaftsqualität (BrBL) bezahlen (Art. 76 neues LwG29). Unter diesem Titel werden auf diesen Zeitpunkt die heutigen Beiträge zur Förderung der Landschaftsqualität und die Beiträge zur Förderung der Vernetzung und der angepassten Bewirtschaftung von Biodiversitätsförderflächen zusammengefasst. Diese Beitragskürzung ist eine von rund 60 Massnahmen im «Entlastungspaket 2027 für den Bundeshaushalt», zu dem bis am 5. Mai eine Vernehmlassung läuft. Seit Einführung der Förderbeiträge als Teil der Direktzahlungen im Jahr 2014 übernimmt der Bund 90 Prozent, die Kantone 10 Prozent.
Sparziel übertroffen
Wenn der Bund ab 2028 noch 50 statt 90 Prozent an die Förderung von Biodiversität und Landschaftsqualität (BrBL) bezahlt, spart er 124 Millionen Franken. Das schreibt er im «Erläuternden Bericht zur Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens». In diesem Bericht steht aber auch, dass der Bundesrat den Direktzahlungsbeitrag lediglich um 65 Millionen Franken kürzen will. Das Sparziel wird also mit der vorgeschlagenen Kürzung der BrBL bei weitem übertroffen, obwohl der Bundesrat versichert, nicht mehr als vorgegeben zu kürzen. Anstatt den Bundesanteil bei der Förderung der Biodiversität nur so viel zu kürzen wie vorgegeben, will er die 59 Millionen Franken auf die anderen Direktzahlungen umlagern.
Weshalb der Bundesrat eine Sparmassnahme vorschlägt, die übers Ziel hinausschiesst, ist nicht nachvollziehbar, zumal er in keinem anderen Bereich der Landwirtschaft so viel spart wie bei den BrBL.
Versprechen gebrochen
Zudem bricht der Bundesrat mit diesem Sparvorschlag ein Versprechen, das er während der Abstimmungskampagne zur Biodiversitäts-Initiative gegeben hat. Im Abstimmungsbüchlein betonte der Bundesrat, dass der Bund pro Jahr rund 600 Millionen Franken für die Biodiversität ausgebe und dass diese Mittel nicht in Frage gestellt seien. Im Anschluss an die Abstimmung von 22. September 2024 über die Biodiversitätsinitiative hat der UVEK-Departementsvorsteher Albert Rösti die bisherige Bundesfinanzierung nicht in Frage gestellt und den finanziellen Rahmen von rund 600 Millionen Franken jährlich bekräftigt (SRF).
Weniger Bundesgeld für Biodiversität
Ab 2028 will der Bund nur noch höchstens 50 Prozent der Beiträge für regionale Biodiversität und Landschaftsqualität (BrBL) bezahlen. Seit Einführung der Förderbeiträge als Teil der Direktzahlungen im Jahr 2014 übernimmt der Bund 90 Prozent, die Kantone 10 Prozent.
Im Anschluss an die Abstimmung von 22. September 2024 über die Biodiversitätsinitiative hat der UVEK-Departementsvorsteher Albert Rösti die bisherige Bundesfinanzierung nicht in Frage gestellt und den finanziellen Rahmen von rund 600 Millionen Franken jährlich bekräftigt (SRF).
Beiträge der Kantone sind nicht gesichert
Ausserdem kann der Bund die Kantone nicht dazu verpflichten, ihre Beiträge an die Förderung der Biodiversität und der Landschaftsqualität zu erhöhen. Alle Kantone zusammen müssten ab 2028 statt 31 Millionen Franken 156 Millionen Franken bezahlen, wenn die Anzahl und der Umfang der Projekte gleichbleiben. Das wären gut fünfmal so viel wie bisher. Ob sie das freiwillig tun werden oder es sich überhaupt leisten können, ist offen.
Folgen für die Umwelt
Nicht zuletzt wurden die Auswirkungen dieser Umlagerung nicht evaluiert. Im Bericht zur Vernehmlassung gibt es zwar einen Abschnitt mit dem Titel «Folgen für die Umwelt» und der Bundesrat ist sich bewusst, dass seine Sparvorschläge Folgen für die Umwelt haben können. Diese schätzt er jedoch als gering ein: «Es ist … davon auszugehen, dass die heutigen Subventionen hohe Mitnahmeeffekte mit sich bringen, entsprechende Massnahmen also auch ohne Subventionen ergriffen werden.» Konkret wird er nur im Bereich der Klimaziele. «Sollte durch die Reduktion des Subventionsvolumens eine Lücke bei der Erreichung der Klimaziele entstehen, so will der Bundesrat den Umgang mit dieser Lücke im Rahmen der Klimapolitik post 2030 (CO2-Gesetz) klären», verspricht er. Von den Auswirkungen auf die Biodiversität steht kein Wort.

Der Bund kann die Kantone nicht dazu verpflichten, ihre Beiträge an die Förderung der Biodiversität und der Landschaftsqualität zu erhöhen. Alle Kantone zusammen müssten ab 2028 statt 31 Millionen Franken 156 Millionen Franken bezahlen, wenn die Anzahl und der Umfang der Projekte gleichbleiben. Das wären gut fünfmal so viel wie bisher. Ob sie das freiwillig tun werden oder es sich überhaupt leisten können, ist offen.

Deshalb will der Bundesrat sparen
Grund für das Sparpaket ist, dass ab 2027 in der Bundeskasse jedes Jahr rund 2,5 Milliarden Franken fehlen werden. Das ergab die Finanzplanung des Bundes. Hauptgründe für das zukünftige Defizit sind die Mehrausgaben für die Armee und die Altersvorsorge.
Vorgesehen sind in diesem Entlastungspaket noch weitere Kürzungen im Bereich Landwirtschaft (s. Tabelle). «Abgeschafft oder gekürzt werden sollen Subventionen, die nicht primär den Bauern zugutekommen, sondern der nachgelagerten, verarbeitenden Industrie zugutekommen», heisst es im Bericht. Gestrichen werden sollen die «Beihilfen Viehwirtschaft», mit denen der Bund unter anderem den Preis für Fleisch und Eier stützt und mithilft, dass die Schweizer Schafwolle verwertet wird. Gespart werden soll auch bei der Qualitäts- und Absatzförderung. Ausserdem will der Bund bei Massnahmen sparen, mit denen durch übermässig hohe Subventionssätze falsche Anreize gesetzt werden. Nicht zuletzt sollen mehr Zollkontingente versteigert werden, um zusätzliche Einnahmen zu erzielen. Ausgenommen hat der Bundesrat laut Bericht Subventionen, die sich direkt auf das landwirtschaftliche Einkommen auswirken.
So wurde das Entlastungspaket 2027 zusammengestellt
Vorarbeiten für das Entlastungspaket hat eine externe Expertengruppe geleistet. Diese habe sämtliche Aufgaben und Subventionen des Bundes systematisch überprüft. Kriterien waren, «ob deren Ziel effizienter erreicht werden könnte, ob zu starke Ausgabenbindungen bestehen oder ob die Aufgabenteilung mit den Kantonen verbessert werden könnte», heisst es im Vernehmlassungsbericht. «Sie hat zugleich darauf geachtet, in allen Aufgabengebieten des Bundes Vorschläge zu unterbreiten und damit der Ausgewogenheit Rechnung getragen».
Und das Fazit des Bundesrats: «Insgesamt stärkt das Entlastungspaket 2027 den Staat, indem es ihn auf eine solide finanzielle Basis stellt und – je nach Beschlüssen des Parlaments – auch finanziellen Handlungsspielraum für künftige Herausforderungen schafft.»
Sparmassnahmen Landwirtschaft und Umwelt:
Massnahme | 2027 | 2028 |
---|---|---|
LANDWIRTSCHAFT | ||
Verzicht auf Beihilfen Viehwirtschaft | - 5,4 Mio. Fr. | - 4,7 Mio. Fr. |
Kürzung Qualitäts- und Absatzförderung (-15%) | - 10,5 Mio. Fr. | - 10,5 Mio. Fr. |
Kürzung der Landschaftsqualitätsbeiträge auf 50 Prozent | - 65 Mio. Fr | |
Mehreinnahmen Versteigerung Zollkontingente | + 127 Mio. Fr. | + 127 Mio. Fr. |
UMWELT | ||
Verzicht auf weitere Fondseinlagen Landschaft Schweiz | - 4,9 Mio. Fr. | - 4,9 Mio. Fr. |
Verzicht auf Förderung im Bereich Bildung und Umwelt | - 5,5 Mio. Fr. | - 5,6 Mio. Fr. |

Illustration: Bundesausgaben 2024: (Kuchendiagramm)
Zahlen 2024: https://www.efv.admin.ch/efv/de/home/finanzberichterstattung/bundeshaushalt_ueb/ausgaben.html