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Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2026: Vereinfachung mit unerwünschten Nebenwirkungen

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Mit dem Landwirtschaftlichen Verordnungspaket 2026 will der Bundesrat «vereinfachen» und die Betriebe administrativ entlasten. Kontrollen und Pflichten sollen reduziert, digitale Systeme vereinfacht werden. Was entlastend klingt, hat jedoch einen hohen Preis: Viele Änderungen schwächen den Umwelt- und Tierschutz sowie die Transparenz. Aus Sicht von Vision Landwirtschaft verschiebt sich die Agrarpolitik damit weg von langfristigen Zielen hin zu kurzfristiger Entlastung und damit auch weg von einer glaubwürdigen Umsetzung der Umweltziele des Bundes. Die geplanten Anpassungen stehen im Widerspruch zu den Anstrengungen der vergangenen Jahre, die Landwirtschaft nachhaltiger, klimaresilienter und ressourcenschonender zu gestalten.

Weniger Wissen über Böden und Nährstoffe

Künftig sollen Bodenuntersuchungen nicht mehr verpflichtend sein. Die Pflicht, auf allen Parzellen mindestens alle zehn Jahre Bodenuntersuchungen durchzuführen, wird als ÖLN-Anforderung ersatzlos gestrichen. Ohne aktuelle Daten über Bodenfruchtbarkeit, pH-Werte und Nährstoffgehalte steigen jedoch die Risiken von Überdüngung – mit Folgen für Grundwasser, Biodiversität und Klima. Gleichzeitig wird die obligatorische digitale Nährstoff- und Futterbilanz auf 2029 verschoben – obwohl das Instrument technisch bereit wäre und auch für die Betriebe mittelfristig Vereinfachung bringen soll. Unter dem Titel Digitalisierung werden zudem zentrale Meldepflichten abgeschafft. Einzelne Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln, Nährstofflager oder Futtermittelrücknahmen müssen nicht mehr systematisch erfasst werden. Damit fehlen künftig wichtige Daten für eine gezielte Steuerung und Kontrolle – etwa zum Schutz von Gewässern oder zur Reduktion von Nährstoffverlusten. Alle diese Änderungen werden in einer Phase vorgeschlagen, in der eigentlich Stickstoff- und Phosphorverluste und die Risiken von Pflanzenschutzmitteln gesenkt werden sollen. Das ist das ein klarer Rückschritt, der das Vertrauen in die Wirksamkeit der Absenkpfade untergräbt.

Pflanzenschutz: Lockerungen statt Vorsorge

Besonders weitreichend sind die Änderungen im Pflanzenschutz. Vorauflauf-Herbizide werden wieder breiter zugelassen, Sonderbewilligungen auf Dauerwiesen entfallen, die Auswahl an Insektiziden wird erweitert. Selbst in Biodiversitätsprogrammen werden kupferhaltige Fungizide erlaubt – obwohl deren schädliche Wirkung auf Böden und Mikroorganismen seit langem bekannt ist. Entlang von Gewässern im Weinbau wird der pestizidfreie Streifen verkleinert. Insgesamt verabschiedet sich der Bund damit vom Vorsorgeprinzip zugunsten eines reinen Risikomanagements. Die Anpassungen schwächen nicht nur die ökologische Qualität der Produktionsflächen, sondern gefährden auch die Erreichung der nationalen Umweltziele im Bereich Wasserqualität und Biodiversität.

Biodiversität: Fortschritte mit Haken

Positiv ist die Vereinfachung und Aufwertung von Brachen und Säumen im Ackerbau, inklusive höherer Beiträge und Öffnung für Bergzonen. Auch Nützlingsstreifen werden flexibler gestaltet und könnten so besser in die Fruchtfolgen integriert werden. Gleichzeitig wird jedoch der Einsatz von Herbiziden auf artenreichen Wiesen und Uferflächen erlaubt – sofern digitale Erkennungssysteme eingesetzt werden. Damit werden synthetische Herbizide erstmals auf Biodiversitätsflächen zugelassen. Das ist ein Paradigmenwechsel, der den Begriff «Biodiversitätsförderfläche» aushöhlt.

Tierwohl: geringerer Druck auf Betriebe

Bei baulichen Tierschutzmängeln sollen Direktzahlungen neu erst bei Wiederholungen gekürzt werden. Das senkt den Anreiz, Mängel rasch zu beheben und führt zu einer unfairen Behandlung engagierter gegenüber nachlässiger Betriebe. Im Berggebiet wird zudem die Weidepflicht im Frühling und Herbst gelockert. Vision Landwirtschaft anerkennt die realen Probleme bei Witterung und Vegetation im Berggebiet. Doch ohne zusätzliche qualitative Anforderungen wird mit der Kürzung der Weidezeit in den Randmonaten ein zentrales Tierwohl-Instrument geschwächt.

Lichtblick bei den Strukturverbesserungen

Positiv bewertet Vision Landwirtschaft die strengeren Regeln bei Investitionskrediten. Verbindliche Beratung von Ehepartnern, bessere soziale Absicherung von Partnern und klar begrenzte Rückzahlungsfristen reduzieren das Risiko von Überschuldung und stärken die soziale Fairness. Trotzdem sind wir hier noch lange nicht am Ziel: Vision Landwirtschaft fordert, dass Kredite nur vergeben werden, wenn Projekte langfristig tragbar und nachhaltig sind (siehe auch unser Newsletter zum Thema Verschuldung: Zwischen Wachstum und Schuldenfalle – wohin steuert die Schweizer Landwirtschaft? - Vision Landwirtschaft)

Fazit

Das Verordnungspaket 2026 verspricht Entlastung, aber widerspricht den Umweltzielen des Bundes. Vision Landwirtschaft fordert, dass der Bundesrat von so genannten «Vereinfachungen» auf Kosten der Umwelt, des Tierwohls und der Transparenz absieht. Vielmehr soll er sich auf die konsequente Einhaltung der Absenkpfade Nährstoffe und Pestizide kümmern – so wie er es im Nachgang zu den Trinkwasser- und Pestizidinitiativen versprochen hat.

Einordnung der bäuerlichen Medien:

Der Bundesrat schraubt zwecks Vereinfachung am ÖLN - bauernzeitung.ch | BauernZeitung

Mehr Flexibilität für Betriebe - Der Schweizer Bauer

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Rebecca Knoth-Letsch

Geschäftsführerin

rebecca.knoth-letsch@visionlandwirtschaft.ch None

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