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08.04.2022

Beschwerde gegen Proviande teilweise gutgeheissen

Das Selbstregulierungsorgan der Kommunikationsbranche, die «Schweizerische Lauterkeitskommission» (SLK) hat die Beschwerde (234/21) von Vision Landwirtschaft in zwei von vier Punkten gutgeheissen. Sie Beschwerdegegnerin ist angehalten, zwei Aussagen auf ihrer Webseite zu korrigieren.

Im wichtigsten Punkt der Beschwerde bleibt die SLK aber bei ihrer gewohnten Praxis: Der gezielte Einsatz von Halo- oder Heiligenschein-Effekten wird gutgeheissen. Man darf in der Werbung mit beliebigen - auch untypischen - Vorzeigebetrieben oder Vorzeigeprodukten ganze Produktpaletten wie «Schweizer Fleisch» bewerben. Die SLK verweist in diesem Fall auf einen früheren Entscheid (123/20), in dem sie schrieb: «Dem Durchschnittskonsumenten dürfte bewusst sein, dass auch in der Schweiz unterschiedliche Formen der Tierhaltung bestehen.» Das reicht für die SLK: Es liegt keine Irreführung vor.

Eine Begründung dafür, dass keine Irreführung vorliegt, hält die SLK nicht für nötig. Sie bezieht sich weder auf (in der Schweiz fehlende) frühere Gerichtsentscheide, noch auf empirische Studien. Dass die SLK keine fallbezogenen Konsumentenbefragungen durchführen kann, wie sie dem Infosperber (im Zusammenhang mit der Stellungnahme zur Beschwerde von Pro Natura über die Werbung von Swissmilk) antwortete, ist nachvollziehbar. Problemlos möglich wäre aber ein Bezug auf bestehende empirische Studien zu vergleichbaren Fragen.

Mit anderen Worten: Die SLK macht es sich zu einfach. Wo es nicht um faktisch falsche Aussagen, sondern um potenzielle Irreführung ging, hat die «erste Kammer» in einem viermonatigen «Verfahren» den feuchten Finger in die Luft gehalten und festgestellt, dass es keine Irreführung war.

Um in dieser Frage weiterzukommen, braucht es jetzt politische Vorstösse oder gerichtliche Entscheide, die auch eine mediale Wirkung entfalten. Vision Landwirtschaft bleibt am Thema dran.

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