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VISION LANDWIRTSCHAFT / FAKTENBLATT 23.5. 2012

Faktenblatt Nr. 3: Gezieltere Erschwernisbeiträge zugunsten einer flächendeckenden Bewirtschaftung

Landwirtschaftsbetriebe in Erschwernislagen brauchen eine bessere Unterstützung durch die Agrarpolitik

Bereits heute gibt es Direktzahlungen, welche die erhöhten Erschwernisse im Berggebiet ausgleichen sollen. Ein kleiner Teil davon ist an die Hangneigung gebunden (die sog. "Hangbeiträge"), über drei Viertel bzw. 354 Millionen Franken pro Jahr dagegen hängen von der Anzahl gehaltener Tiere und der Höhenzone ab ("TEP-Beiträge"): Je höher ein Betrieb liegt und je mehr Vieh er hält, desto mehr Erschwernisbeiträge erhält er. Das führt einerseits zu starken Fehlanreizen, zu viele Tiere zu halten. Und es ist ungerecht. Betriebe in besonderen Erschwernislagen erhalten dadurch nur einen Bruchteil der Direktzahlungen von Betrieben in Gunstlagen des Berggebietes. Das Faktenblatt Nr. 3 enthält dazu die überraschenden Fakten und macht konkrete Vorschläge, die in Form verschiedener Anträge bereits in den parlamentarischen Prozess zur Reform der Agrarpolitik eingeflossen sind.

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