Die Biodiversitätsziele 2020 und die Landwirtschaft
Die meisten Beschlüsse der Nagoya-Biodiversitätskonferenz betreffen auch die Landwirtschaft. Werner Müller war im Auftrag der Naturschutzorganisationen dabei und fasst die Konsequenzen für die Schweizer Agrarpolitik in unserem Land zusammen.
Von Werner Müller, Geschäftsführer Schweizer Vogelschutz SVS/BirdLife Schweiz
Lange hatte es so ausgesehen, dass die Vertragsstaatenkonferenz der Biodiversitätkonvention von Ende Oktober in Nagoya scheitern würde.
Am letzten Tag fanden die Delegationen aus den 193 Ländern Lösungen
zu allen drei Bereichen: Sie verabschiedeten die Biodiversitätsziele
2020, das Abkommen zu ABS und einen Plan, wie die finanziellen
Ressourcen zur Verfügung gestellt werden sollen. Bis im Jahr 2020
müssen die Instrumente greifen, die den Verlust an Biodiversität
stoppen.
Praktisch alle Ziele des 20-Punkte-Planes von Nagoya für die
Biodiversität haben einen Bezug zur Landwirtschaft. Hier die
wichtigsten Ziele bis 2020:
(1) Allen Leuten ist die Bedeutung der Biodiversität bekannt und sie
wissen, was sie für die Biodiversität tun können: Dies betrifft sowohl die Information der Konsumenten, aber auch die Aus- und Weiterbildung der Landwirte.
(2) Die Biodiversität ist in die nationalen Buchhaltungssysteme
einbezogen: In eine landwirtschaftliche Gesamtrechnung muss auch die Bioduversität einbezogen werden.
(3) Beiträge des Staates, welche die Biodiversität schädigen, sind
aufgehoben und biodiversitätsfördernde Beiträge werden ausgerichtet. Da ein Grossteil der Pauschalzahlungen, insbesondere die Tierbeiträge und viele Infrastrukturbeiträge, sich negativ auf die Biodiversität auswirken, sind weitreichende Anpassungen der Schweizer Agrarpolitik nötig.
(4) Produktion und Konsum sind nachhaltig: Landwirtschaft/Nahrungsmittel steht hier an erster Stelle.
(5) Die Zerstörung und Fragmentierung von natürlichen Lebensräumen
ist gestoppt beziehungsweise zumindest halbiert: Eine verstärkte Vernetzung ist im Kulturland besonders wichtig.
(7) Die Landwirtschaftsflächen und von der Forstwirtschaft genutzten
Flächen werden nachhaltig bewirtschaftet und der Schutz der
Biodiversität ist garantiert: ein klarer Auftrag an die Landwirtschaft.
(8) Die Umweltverschmutzung inklusive Überdüngung ist reduziert: Das betrifft insbesondere auch die Stickstoff-Problematik.
(9) Die wichtigsten invasiven eingeführten Arten sind ausgemerzt oder
zumindest kontrolliert: Hier muss die Landwirtschaft darin unterstützt werden zu verhindern, dass sich solche Arten ausbreiten können.
(11) 17% der Landfläche sind als Schutzgebiete ausgewiesen: Es muss genau abgeklärt werden, was in der Schweiz als „Schutzgebiet“ gelten kann.
(12) Das Aussterben der bekannterweise gefährdeten Arten ist gestoppt
und ihre Situation verbessert sich: Das ist gerade auch ein Auftrag an die Landwirtschaft, aber auch an alle anderen Sektoren.
(13) Die genetische Vielfalt der Kulturpflanzen und Nutztiere ist
erhalten: Das Anliegen der Erhaltung von Rassen und Sorten erhält damit internationale Unterstützung.
(17) Die politischen Instrumente, insbesondere die nationalen
Biodiversitätsstrategien, sind in Kraft (das muss bereits 2015
erreicht sein): Die Landwirtschaft soll die im Entstehen begriffene Biodiversitätsstrategie Schweiz mittragen.
Zu den Ergebnissen der Konferenz:
>> http://www.cbd.int/nagoya/outcomes/