Vision Landwirtschaft ist unentbehrlich als Impulsgeberin und Vordenkerin, die mit der landwirtschaftlichen Praxis ebenso vertraut ist wie mit der Politik
Wenn die grundlegenden und anspruchsvollen Weichenstellungen hin zu einer verfassungsgemässen Agrarpolitik gelingen sollen, braucht es eine Organisation, die genügend Biss, genügend Unabhängigkeit und genügend Fachwissen hat, um die Reformschritte mit konkreten Vorschlägen und fundierten Analysen vorzuspuren.
Vision Landwirtschaft hat in den vergangenen Jahren mit relativ wenig Ressourcen ein wesentliches Umdenken in Politik, Verwaltung und in bäuerlichen Kreisen anstossen und zahlreiche konkrete agrarpolitische Verbesserungen erreichen können.
Ohne Druck geht nichts. Die Geschichte lehrt, dass die Agrarpolitik ohne öffentlichen Druck sich nie wirklich bewegt hat. Auch in den 1990er Jahren gelang die Annahme des Landwirtschaftlichen Verfassungsauftrages nur gegen massiven Widerstand konservativer Branchenverbände. Doch die damit vom Volk mit grosser Mehrheit in Auftrag gegebene Agrarreform ist auf kaum halbem Weg stecken geblieben. Kleine Verbesserungen wurden - wesentlich dank dem Engagement von Vision Landwirtschaft - zwar mit der Agrarpolitik von 2014-2017 realisiert. Seither ist der Prozess aber wieder komplett ins Stocken geraten.
Den nötigen Druck, damit die Reform nun konsequent weiter geführt wird, will Vision Landwirtschaft mit sachlichen Analysen, mit breit vernetzter Hintergrundarbeit und mit konkreten Vorschlägen aufrecht erhalten. 20 Jahre nach seiner enthusiastischen Annahme durch das Volk müssen Politik und Bundesämter den landwirtschaftlichen Verfassungsauftrag endlich ernst nehmen und umsetzen. Das sind wir einer zukunftsfähigen, nachhaltigen, bäuerlichen, wirtschaftlich starken Landwirtschaft schuldig.

Die Verfassungsgrundlage: Art. 104 BV
Grundlage für die Schweizerische Agrarpolitik ist der Landwirtschaftsartikel in der Bundesverfassung (Artikel 104):
1 Der Bund sorgt dafür, dass die Landwirtschaft durch eine nachhaltige und auf den Markt ausgerichtete Produktion einen wesentlichen Beitrag leistet zur:
a. sicheren Versorgung der Bevölkerung;
b. Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen und zur Pflege der Kulturlandschaft;
c. dezentralen Besiedlung des Landes.
(Auszug aus Art. 104 BV)
Der Verfassungartikel wurde 1996 mit grossem Mehr auf Druck mehrerer Volksinitiativen angenommen. Er löste die Reform der Agrarpolitik aus, die im Wesentlichen eine Abkehr von den Marktstützungen hin zu den Direktzahlungen einleiten sollte.
Unsere Forderungen und Ziele
Wir verlangen grundlegende, handfeste Reformen der Agrarpolitik. Unsere 10 wichtigsten Forderungen finden Sie hier.